Nächstenliebe
stärken.

Zusammenhalt
fördern.

Weil eine starke Demokratie eine
starke Verfassung braucht.
Copyright by DIMR / A. Illing
“Alle Menschen haben eine Geschlechtsidentität und eine sexuelle Orientierung. Aber Minderheiten werden deswegen diskriminiert: Lesben und Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche, queere und nichtbinäre Menschen. Dieses Unrecht muss enden! Deshalb: Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG jetzt ändern!“
Professorin Dr. Beate Rudolf
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
“Als 1994 Art. 3 des Grundgesetzes um den Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen erweitert wurde, atmete ich auf und dachte: „Endlich wirst du als behinderte Person gesehen und das historische Versäumnis, im Grundgesetz 1949 eine Antwort auf die Nazi-Verbrechen gegen behinderte Menschen zu geben, ist nachgeholt.“ Jetzt fehlt mir als Lesbe noch der verfassungsrechtliche Schutz von queeren Menschen, nicht nur weil wir ebenfalls zu den historischen Opfern zählen.“
Theresia Degener
Professorin i.R. für Recht und Disability Studies ehemalige Vorsitzende des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung
“Ich habe die Diskriminierung in jungen Jahren erfahren und galt bis 2017 als vorbestraft; mich hat das Grundgesetz also nicht geschützt. Derzeit nehmen die queerfeindlichen Tendenzen in unserer Gesellschaft zu. Der Bundestag sollte deshalb Artikel 3 des Grundgesetzes jetzt erweitern.“
Klaus Schirdewahn
Zeitzeuge
Copyright für das Foto von Hottenbacher, BDKJ: BDKJ-Bundesstelle/ Mike Nonnenbroich
“Für junge Menschen ist es essenziell, sich mit ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminierungsfrei auseinandersetzen zu können. Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die Vorverurteilung diverser Lebensentwürfe verhindern diese Selbstfindungsprozesse, deswegen setze ich mich aus meinem christlichen Menschenbild für eine Ergänzung im Art 3,3 GG ein.“
Daniela Hottenbacher
Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend
Copyright by UN Women Deutschland-Ortrud Ladleif
“ALLE Menschen müssen von unserem Grundgesetz von Diskriminierung geschützt werden – auch queere Menschen!“
Elke Ferner
Parlamentarische Staatssekretärin a.D., Vorsitzende UN Women Deutschland e.V.
Copyright by Ehebrecht-Zumsande
“Artikel 3 GG muss um den expliziten Schutz queere Menschen erweitert werden, weil auch die Würde queerer Menschen vom Grundgesetz eindeutig geschützt werden muss. So verschieden wie wir Menschen auch sind – vor dem Gesetz müssen wir alle gleichwürdig sein. Und das darf nicht von wechselnden politischen Mehrheiten abhängig sein.“
Jens Ehebrecht-Zumsande
Mitglied im Vorstand von OutInChurch e.V.
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“Unsere Gesellschaft verändert sich. Mit ihr sollte sich auch unser Rechtsrahmen ändern. Verankern wir moderne Gleichheit im Grundgesetz!“
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln a.D.
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“Queere Menschen wurden im Nationalsozialismus verfolgt, aber im Grundgesetz nicht explizit geschützt. Minderheitenschutz und menschenrechtsbasierte Demokratie brauchen die Änderung des Art. 3 GG. Gesetzliche Errungenschaften gegen Diskriminierung von LSBTI+ müssen verfassungsrechtlich gesichert werden. Jetzt!“
Lucia Lagoda
Sprecherin des ZdK-Sachbereichs „Familie, Generationen, Geschlechtergerechtigkeit
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“Es wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation vieler Menschen aus, dass sexuelle Identität im Verfassungstext nicht erwähnt ist. Dieser gravierende Anfangsfehler unserer Verfassung ermöglicht die Fortschreibung des Unrechts. Wir haben heute die Möglichkeit und auch die Pflicht, diesen Fehler zu korrigieren.“
Ludger Schepers
Weihbischof Essen
“Die Lücke im Grundgesetz für Menschen mit Behinderungen wurde erst 1994 geschlossen. Ich kann nur sagen, dass ich damals unendlich glücklich war, dass wir nach langem Kampf endlich den Zusatz im Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz geschafft haben. Endlich wurden wir gesehen, wir wurden wahrgenommen als Menschen mit Rechten und nicht länger übersehen, nicht länger als unfähig irgendetwas Positives zum Leben in der Gesellschaft beizutragen!
Das war ein Glücksgefühl und ein Gefühl von Stolz, das mich eine ganze Weile getragen hat und mir Kraft und Energie gegeben hat, weiter gegen Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten anzukämpfen.“
Dinah Radtke
Mitbegründerin der bundesweiten Dachorganisation Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V.
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Warum wir die Anpassung von Artikel 3 im Grundgesetz
für alle LSBTIQ dringend brauchen:
Nächstenliebe leben
Queere Menschen sind sehr häufig von Diskriminierungen und Anfeindungen betroffen. Laut der dritten großen LSBTIQ-Befragung der EU-Grundrechteagentur vermieden es 2023 in Deutschland 40 % der Befragten oft oder immer, sich mit Partner*in händchenhaltend zu zeigen. 38 % haben nach eigenen Angaben im Vorjahr Diskriminierung erlebt. Es ist an der Zeit, dass wir eine klare Botschaft der Nächstenliebe senden und sagen: Wir stehen an eurer Seite!
Sichtbarkeit und Zusammenhalt
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Viel zu lange hat dies in Deutschland für LSBTIQ jedoch nicht gegolten. Umso wichtiger ist es, dass dieser Grundsatz endlich auch für alle LSBTIQ in unserer Verfassung sichtbar zum Ausdruck kommt. Auch Kindern und jungen Menschen wird somit bereits in der Schule unzweifelhaft vermittelt: Niemand darf in Deutschland benachteiligt werden, nur weil er LSBTIQ ist!
Historische Wiedergutmachung
Der Gleichbehandlungskatalog in Artikel 3 des Grundgesetzes war 1949 die demokratische Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Homosexuelle und Bisexuelle wurden von dieser Antwort damals ausgeschlossen. Das Grundgesetz hat sie nicht einmal vor schwersten Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 geschützt. Das darf nie wieder passieren! Hier gilt es, ein deutliches Zeichen zu setzen!
Akute Gefahr für Menschenrechte
Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder spürbar lauter werden, braucht es einen klaren verfassungsrechtlichen Schutz. Laut Bundesinnenministerium stieg die Anzahl der Gewaltdelikte gegen Homo- und Bisexuelle in 2023 um 49 %, gegen trans und intergeschlechtliche Menschen sogar um 105 %. Alle demokratischen Kräfte im Land müssen hier ein starkes Zeichen setzen, dass sie dies nicht länger hinnehmen!
Artikel 3 Grundgesetz muss daher explizit um den Schutz aller LSBTIQ ergänzt werden!